FAQ

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Welche Dienstleistungen bietet AB-Mobil Alltagsbegleitung Baatz UG an?

Wir bieten Unterstützung im Alltag, einschließlich Begleitung zu Arztterminen, Einkaufen, Freizeitaktivitäten und Haushaltshilfe.

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Wie kann ich die Dienstleistungen von AB-Mobil Alltagsbegleitung Baatz UG in Anspruch nehmen?

Sie können uns telefonisch unter 033397 670 303 oder per E-Mail an kontakt@ab-mobile erreichen, um einen Termin zu vereinbaren.

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Wie werden die Kosten für die Dienstleistungen abgerechnet?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können die Kosten oft über die Pflegekasse abgerechnet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Abrechnung.

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Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Dienstleistungen?

Die Kosten können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, private Zahlungen zu leisten. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten.

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Was passiert, wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung privat.

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Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Pflegegrades. Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen durch den Prozess.

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Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Nein, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können unsere Dienstleistungen flexibel nach Bedarf in Anspruch nehmen.

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Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er kann für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden, wie z.B. Haushaltshilfe, Begleitung zu Arztterminen oder Betreuungsangebote.
Beispiel: Frau Müller nutzt den Entlastungsbetrag, um einmal pro Woche eine Begleitung zu engagieren, die sie zu ihren Arztterminen und beim Einkaufen begleitet.

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Was ist Verhinderungspflege und wie kann ich sie nutzen?

Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen im Jahr, mit einem Budget von bis zu 1.612 Euro.
Beispiel: Herr Schmidt nutzt die Verhinderungspflege, um während des Urlaubs seiner Tochter, die ihn normalerweise pflegt, eine Alltagsbegleitung zu engagieren, die ihn bei Freizeitaktivitäten und im Haushalt unterstützt.

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Was bedeutet die Umwidmung von 40% der Pflegesachleistungen?

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40% ihrer Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Dies wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Beispiel: Frau Meier hat Anspruch auf 1.432 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Sie nutzt 40% davon (573 Euro) für eine wöchentliche Alltagsbetreuung, die sie bei Freizeitaktivitäten begleitet und im Haushalt unterstützt.

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Was bedeutet die Umwidmung von 40% der Pflegesachleistungen und welche Auswirkungen hat das auf das Pflegegeld?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40% ihrer Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Dies wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet. Wenn Sie diesen Anspruch nutzen, wird das Pflegegeld entsprechend gekürzt.

Beispiel 1: Selbstzahlung aus dem Pflegegeld

Situation: Frau Müller hat Pflegegrad 3 und erhält monatlich 573 Euro Pflegegeld. Sie benötigt zusätzliche Alltagsbetreuung, die 300 Euro pro Monat kostet.

Kosten: Frau Müller zahlt die 300 Euro direkt aus ihrem Pflegegeld. Ihr verbleiben 273 Euro Pflegegeld für andere Ausgaben.

Beispiel 2: Umwidmung von Pflegesachleistungen

Situation: Frau Müller hat Anspruch auf 1.432 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Sie entscheidet sich, 40% davon (573 Euro) für die Alltagsbetreuung zu nutzen.

Kosten: Die 300 Euro für die Alltagsbetreuung werden aus den umgewidmeten Pflegesachleistungen bezahlt. Das Pflegegeld wird um 40% gekürzt, also um 229 Euro. Frau Müller erhält somit 344 Euro Pflegegeld und hat die Alltagsbetreuung abgedeckt.

Welche Variante ist günstiger und warum?

Günstigere Variante: Die Umwidmung von Pflegesachleistungen ist für Frau Müller günstiger. Durch die Umwidmung kann sie die Kosten für die Alltagsbetreuung aus den Pflegesachleistungen decken und erhält zusätzlich noch 344 Euro Pflegegeld. Bei der Selbstzahlung aus dem Pflegegeld hätte sie nur 273 Euro für andere Ausgaben übrig.

Warum: Die Umwidmung ermöglicht es, einen Teil der Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu nutzen, ohne das gesamte Pflegegeld dafür aufwenden zu müssen. Dadurch bleibt mehr Pflegegeld für andere Ausgaben verfügbar

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Warum wird das Entlastungsgeld oft nicht in Anspruch genommen?

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen nicht, dass sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben oder wie sie ihn nutzen können. Oftmals ist auch der bürokratische Aufwand abschreckend, da die Rechnungen zunächst selbst bezahlt und dann bei der Pflegekasse eingereicht werden müssen. Wir können direkt mit der Pflegekasse abrechnen und für Sie entsteht kein bürokratischer Aufwand.

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Wie kann ein Alltagsbegleiter mit seinen Dienstleistungen die Pflege erleichtern?

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen nicht, dass sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben oder wie sie ihn nutzen können. Oftmals ist auch der bürokratische Aufwand abschreckend, da die Rechnungen zunächst selbst bezahlt und dann bei der Pflegekasse eingereicht werden müssen..

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat, also 1.500 Euro pro Jahr. Wenn dieser Betrag nicht genutzt wird, verfällt er am 30. Juni des Folgejahres. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige bis zu 1.500 Euro pro Jahr verschenken können.

Beispiel für den Verfall des Budgets:

Situation: Herr Meier hat im Jahr 2023 keinen Entlastungsbetrag genutzt. Er hat somit 1.500 Euro angespart.

Verfall: Wenn Herr Meier den Betrag bis zum 30. Juni 2024 nicht nutzt, verfällt das gesamte angesparte Budget von 1.500 Euro.

Ein Alltagsbegleiter hingegen kann dabei helfen, den Entlastungsbetrag sinnvoll zu nutzen, indem er regelmäßige Betreuungs- und Entlastungsleistungen anbietet. Zum Beispiel kann der Alltagsbegleiter einmal pro Woche kommen und bei verschiedenen Aufgaben unterstützen.

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Wie funktioniert die Umwidmung der Kurzzeitpflege?

Wenn die Kurzzeitpflege nicht vollständig genutzt wird, können bis zu 50% des Budgets (806 Euro) für Verhinderungspflege umgewidmet werden.
Beispiel: Herr Becker nutzt nur 2 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr und hat daher noch 806 Euro übrig. Diese Summe kann er für Verhinderungspflege nutzen, um eine Alltagsbegleitung zu engagieren, die ihn während der Abwesenheit seiner regulären Pflegeperson unterstützt.

Haben Sie noch weitere Fragen an uns?

Weitere Fragen beantworten wir gerne!